Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die der Eigentümer gegenüber dem Gast erbringt. Die Leistungen bestehen in der Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten des Ferienobjektes Werner-Seelenbinder-Str. 18, Altenkirchen auf Rügen. Der Eigentümer ist berechtig, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

2. Vertragsabschluss

(1) Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Eigentümer des Ferienobjektes zustande. Die Leistungserbringung wird schriftlich vom Eigentümer bestätigt.
(2) Die Unter - oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Eigentümer dies ausdrücklich gestattet.

3. Zimmernutzung – Zimmerübergabe - Abreise

(1) Die Bereitstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbungszwecken. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des o.a. Ferienobjektes in Anspruch nehmen, verursacht werden.
(2) Die gebuchte Wohnung steht dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Wurde keine andere Vereinbarung getroffen hat der Eigentümer das Recht, die Wohnung am Folgetag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
(3) Die Wohnung muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt und an den Gastgeber übergeben sein. Der Eigentümer ist berechtig, die Wohnungsübergabe durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Danach kann der Vermieter für die zusätzliche Nutzung der Wohnung bis 16.00 Uhr den halben und ab 16 Uhr den vollen Listenpreises in Rechnung stellen.

4. Bereitstellung der Leistungen- Zahlungen

(1) Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise der Ferienwohnung. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 10 Monate und erhöht sich der vom Eigentümer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15%, anheben.
(2) Die Leistungen des Gastgebers für den Aufenthalt sind auf das angegebene Konto im voraus zu bezahlen. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt den zustande gekommenen Vertrag nach den unter Punkt 5 und 6 angegebenen Bedingungen zu stornieren.
(3) Der Zahlungsanspruch des Vermieters ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach dem Versand als beim Empfänger zugegangen. Rechnungen sind grundsätzlich sofort per Überweisung an die angegebene Bankverbindung zu bezahlen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

5. Leistungsstornierungen durch den Vertragspartner

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzlichen oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Buchungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei eine Stornierung bzw. Reduzierung durch einen der Vertragspartner ist folgender Schadenersatz zu leisten: * Bis 5 Monate vor Ankunft ist eine kostenfreie Abbestellung möglich. Getätigte Zahlungen seitens der Gäste werden vom Gastgeber erstattet.
* Bis 4 Monate vor Ankunft werden 20% der vereinbarten Leistungen einbehalten.
* Bis 3 Monate vor Ankunft werden 40% der vereinbarten Leistungen einbehalten.
* Bis 60 Tagen vor Ankunft werden 60% der vereinbarten Leistungen einbehalten.
* Bis 30 Tagen vor Ankunft werden 80 % der vereinbarten Leistungen einbehalten.
* Ab 7 Tagen vor Ankunft werden 100% der vereinbarten Leistungen einbehalten.

6. Rücktritt, Stornierung durch den Eigentümer

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist der Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt wenn zum Beispiel: die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere vom Eigentümer nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist, der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Daten macht, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks der Anmietung bzw. Räume ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers untervermietet werden, der Vertragspartner die vereinbartem Leistungen nicht erbringt, der Gastgeber begründeten Anlaß zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit gefährden kann, oder das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zugeordne werden kann.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7. Eingebrachte Gegenstände, Verjährung

(1) Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und auf Kosten und Risiko des Vertragspartners zurückgesandt. Die Sachen werden 12 Monate aufbewahrt und dann dem lokalen Fundbüro übergeben.
(2) Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Eigentümer aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

8. Haftung des Gastgebers

(1) Der Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der Gastgeber bei Erlangen der Kenntnis des Sachverhaltes bemüht sein baldmöglichst für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(3) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter Gegenstände oder Fahrzeuge (auch Fahrräder) und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht.

9. Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner der Sitz des Eigentümers.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Eigentümers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich durch den Gastgeber. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.